Privatkonkurs

Sie können Ihr Anliegen im Erstgespräch ausführlich vorbringen. Nach sorgfältiger Analyse des geschilderten Sachverhaltes werden die Möglichkeiten, Ihre finanzielle Lage wieder in den Griff zu bekommen, eingehend erörtert.

Der Privatkonkurs ist als Teil des Zivilrechtes die umgangssprachliche Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung von natürlichen Personen bei Zahlungsunfähigkeit.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Bestandsaufnahme der finanziellen Situation
  • Vertretung außergerichtlich (Stundung, Ratenvereinbarung, Schuldennachlass)
  • Vertretung gerichtlich (Antrag auf Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens, Erstellen des Vermögensverzeichnisses und des Zahlungsplanes, Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens, Verrichtung der Prüfungstagsatzung/Verhandlung über die Abstimmung über den Zahlungsplan/Einleitung des Abschöpfungsverfahrens)

Honorierung

Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mandanten erfolgt eine Honorierung für sämtliche Leistungen durch eine Pauschalierung in drei Teilbeträgen.

Mag. Dr. Ralf Heinrich Höfler
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