Fremdenrecht
Sie können Ihr Anliegen im Erstgespräch ausführlich vorbringen. Nach sorgfältiger Analyse des geschilderten Sachverhaltes werden die Möglichkeiten einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich zu erlangen, eingehend erörtert.
Das Fremdenrecht als Teil des Verwaltungsrechtes regelt die Stellung von Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft bzw. keine Staatsbürgerschaft eines Schengenraum besitzen, für den Aufenthalt und die Beschäftigung im Bundesgebiet der Republik Österreich.
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Antragstellung zur Erwirkung von Aufenthaltstitels jeglicher Art
- Antragstellung zur Erwirkung einer Aufenthaltskarte/Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltes
- Vertretung in Verfahren vor den Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern bzw. vor der Magistratsabteilung 35 in Wien
- Vertretung in Verfahren vor den Landesverwaltungsgericht wegen Beschwerden gegen negative Bescheide der Bezirkshauptmannschaften in den Bundesländern bzw. der Magistratsabteilung 35 in Wien
- Vertretung in Verfahren der Landespolizeidirektion Wien wegen vermuteter Aufenthalts-/Scheinehe
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wegen Einreise- und Aufenthaltsverboten
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen Beschwerden gegen negative Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wegen Einreise- und Aufenthaltsverboten
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wegen Antrag auf Asyl/subsidiären Schutz/Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen Beschwerden gegen negative Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen wegen Asyl/subsidiären Schutz/Aufenthaltstitels besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
- Vertretung in Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich
- Vertretung in Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
- Vertretung im Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatbürgerschaft
HONORIERUNG
Es erfolgt eine Honorierung, gegebenenfalls nach Verfahrensabschnitten, für sämtliche Leistungen.