Erbrecht

Sie können Ihr Anliegen im Erstgespräch ausführlich vorbringen. Nach sorgfältiger Analyse des geschilderten Sachverhaltes und gleichzeitiger eingehender Prüfung der Rechtslage werden die Risiken und Erfolgsaussichten eines allenfalls zu führenden Rechtsstreites dargelegt und andererseits die Möglichkeiten ausgelotet, die unsichere Prozesslage durch einen für Sie möglichst günstigen Vergleich zu beenden. 

Das Erbrecht ist als Teil des Zivilrechtes das subjektive Recht, Verfügungen über sein eigenes Vermögen zum Eintritt des Todes zu regeln und Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen/Legaten
  • Errichtung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Errichtung von Erbverträgen unter Ehegatten
  • Vertretung in außergerichtlichen Verlassenschaftsverfahren
  • Vertretung zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung zur Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Honorierung
Angeboten wird wahlweise ein Stundensatz oder eine Pauschalierung für genau umschriebene Leistungen (beispielsweise für Verfahrensabschnitte).

Achtung

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse lautet:
Dominikanerbastei 6 / 1
1010 Wien