Familienrecht

Sie können Ihr Anliegen im Erstgespräch ausführlich vorbringen. Nach sorgfältiger Analyse des geschilderten Sachverhaltes und gleichzeitiger eingehender Prüfung der Rechtslage werden die Risiken und Erfolgsaussichten eines allenfalls zu führenden Rechtsstreits dargelegt und andererseits die Möglichkeiten ausgelotet, die unsichere Prozesslage durch einen für Sie möglichst günstigen Vergleich zu beenden.

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse der, durch geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften und Familie, miteinander verbundenen Personen regelt.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Vertretung in Verfahren wegen verschuldensabhängiger Ehescheidung
  • Vertretung in Verfahren wegen Ehescheidung infolge Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mehr als drei Jahren
  • Vertretung in Verfahren wegen Ehescheidung im Einvernehmen
  • Vertretung in Verfahren wegen ehelichen oder nachehelichen Unterhaltes
  • Vertretung in Verfahren wegen gesonderter Wohnsitznahme
  • Vertretung in Verfahren wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
  • Vertretung in Obsorgeverfahren minderjähriger Kinder
  • Vertretung in Verfahren wegen Besuchs- und Kontaktrecht minderjähriger Kinder
  • Vertretung in Adoptionsverfahren
  • Errichtung von Eheverträgen

HONORIERUNG

Angeboten wird wahlweise ein Stundensatz oder eine Pauschalierung für genau umschriebene Leistungen (beispielsweise für Verfahrensabschnitte).

Mag. Dr. Ralf Heinrich Höfler
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